Übersicht

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    – Bauchorgane
    – Venenultraschall (Krampfader, postthrombotisches Syndrom)
    – Arterien (Halsschlagader)

Zusätzliche Leistungen bieten wir im Rahmen unserer IGEL-Leistungen an.

Vorsorgeuntersuchungen der gesetzlichen Krankenkassen

Eine enorm breite Palette an Präventionsmaßnahmen steht den GKV-Versicherten zur Verfügung – man muss es nur wissen!

Haben Frauen das 20. und Männer das 45. Lebensjahr erreicht, beginnen die Vorsorgeuntersuchungen auf die Krebsfrüherkennung, die einmal jährlich von den Krankenkassen übernommen werden. Mit Beginn des 36. Lebensjahres gilt für alle gesetzlich Krankenversicherten, dass man alle zwei Jahre zu einem „Gesundheits-Check“ gehen kann. Auch dieser wird von den GVK übernommen und prüft, ob Herz-Kreislauf-, Nieren oder Diabetes-Erkrankungen vorliegen. Weiterhin hat man Anspruch auf ein Hautkrebs-Screening, ebenfalls alle zwei Jahre, ebenfalls komplett von der GKV übernommen.

Ab dem 50. Lebensjahr hat jeder gesetzlich Versicherte Anspruch darauf, den Stuhl auf Blutspuren (Hämoccult-Test) untersuchen zu lassen. Dasselbe gilt für Menschen ab dem 56. Lebensjahr, die zwischen der Stuhlprobe oder der Dickdarmspiegelung wählen können. Zweites kann alle zehn Jahre kostenfrei wiederholt werden. Sämtliche Krebsvorsorgeuntersuchungen beziehen sich auf Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs. Zu den Untersuchungen erfolgen noch verpflichtende Beratungen, die ebenfalls von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Menschen mit geistigen Behinderungen sind von dieser Beratungspflicht ausgenommen. Ihnen könne die Vorsorgeuntersuchung nicht zugemutet werden, äußern sich die gesetzlichen Krankenversicherungen. Das gilt auch für jene Versicherte, die bereits an einer dieser Krankheiten leiden.

Impfkalender

Hautkrebs-Screening

Seit dem 1. Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. Bei diesem sogenannten Hautkrebs-Screening wird die gesamte Haut gründlich unter die Lupe genommen – meist per Augenschein des Arztes. Unsere Praxis ist für die Durchführung des Hautkrebsscreenings ausgebildet und ermächtigt.

Termin Hautkrebs-Screening

Vereinbaren Sie bitte unter 09197 / 62 800

Vor dem Screening – Tipps

  • Entfernen Sie vor der Untersuchung Nagellack von Finger- und Zehennägeln – Hautkrebs kann auch unter den Nägeln entstehen.
  • Entfernen Sie Körperschmuck wie Ohrstecker oder Piercings – man kann so auch kleine Veränderungen besser erkennen.
  • Legen Sie kein Make-up auf: Vor allem der „heller Hautkrebs“ ist mit Make-up kaum zu entdecken.
    Verzichten Sie auf das Styling Ihrer Frisur (Gel, Haarspray, Zöpfe) – der Arzt untersucht auch Ihre Kopfhaut genau.

Hautkrebs-Screening – der Ablauf

Hautkrebs kann am ganzen Körper entstehen und nicht nur an Stellen, die besonders der Sonne ausgesetzt sind. Deshalb wird beim Hautkrebs-Screening die gesamte Haut gründlich untersucht. Bis auf die Unterhose sind Sie nackt. Die gesamte Untersuchung dauert in etwa 15 Minuten. Zunächst wird die Kopfhaut inspiziert, die Haare werden mit einem Spatel gescheitelt. Auch die Ohren werden genau betrachtet. Nehmen Sie Ihre Brille ab, damit Ihr Arzt einen guten Blick auf Augen und Lider hat. Dann werden die Mundschleimhäute, Lippen und das Zahnfleisch betrachtet. Es folgt die Kontrolle von Hals, Oberkörper, Achseln, Armen und Händen. Auch die Brust wird auf auffällige Hautstellen hin untersucht. Die After- und Dammregion sowie die äußeren Genitalien werden ebenfalls begutachtet, denn auch hier kann Hautkrebs auftreten. Es folgen Beine, Füße inklusive der Zehenzwischenräume und Sohlen.

  • Notfall

    Außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die Ärztliche Notfallpraxis Forchheim. In lebensbedrohlichen Fällen an den Notarzt unter der Notrufnummer 112
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